Meldungsdatum: 11.11.2021

Diese Corona-Vorgaben gelten auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt

Der historische Osnabrücker Weihnachtsmarkt, der am Montag, 15. November, beginnt, findet in diesem Jahr unter Corona-Bedingungen statt. Die Vorgaben des Landes haben Auswirkungen auf Schausteller, Besucher:innen und die Stadt Osnabrück als Ordnungsbehörde. Doch über die Regelungen des Landes geht die Stadt nun sogar hinaus.

Wichtigste Regel ist, dass Bewirtungsleistungen, also das Verkaufen von Speisen und Getränken, und Leistungen von Fahrgeschäften wie Karussells auf dem Weihnachtsmarkt nur gegenüber Menschen erbracht werden und auch nur in Anspruch genommen werden dürfen, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel). Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Damit geht die Stadt Osnabrück über die in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgegebene Regelung hinaus, die die 3G-Regelung als Minimum vorgibt. „Die Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und auch andere anzustecken ist für Geimpfte und Genesene deutlich geringer als für Menschen, die keinen solchen Immunschutz haben“, sagt Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. „Dasselbe gilt für schwere Verläufe, die dann wiederum unser Gesundheitssystem an seine Grenzen bringen können. Mit der konsequenten Umsetzung von 2G werden wir unserer Verantwortung gerecht und sehen darin die einzige Möglichkeit, dass der Weihnachtsmarkt trotz der steigenden Infektionszahlen stattfinden kann.“

Damit die Regel befolgt wird, setzt die Stadt Osnabrück Bändchen ein. „Wer auf dem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke kaufen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, muss zuvor eine der acht Ausgabestellen am Domhof vor dem Dom aufsuchen und dort den geforderten Nachweis erbringen, um ein Bändchen zu erhalten“, erklärt Pötter. Dieses wird ums Handgelenk gebunden gilt als Dauernachweis bis zum Ende des Weihnachtsmarktes. Weil an den Ausgabestellen jeweils zwei Personen für die Kontrolle der Nachweise und die Ausgabe der Bändchen zuständig sind, können zu Spitzenzeiten bis zu 16 Personen gleichzeitig ihre Bändchen bekommen.

Das Bändchen ist kostenlos und verliert seine Gültigkeit, wenn es vom Handgelenk abgenommen wird. Beim Kauf von Getränken und Speisen und vor der Nutzung eines Fahrgeschäfts muss das Bändchen stets vorgezeigt werden. Nur dann dürfen die Schausteller und Standbetreiber Fahrchips ausgeben oder etwas verkaufen.

Über die 2G-Regel hinaus wird der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr entzerrt. Insgesamt wird es 95 Buden, Stände und Fahrgeschäfte geben – rund 20 weniger als bei den Weihnachtsmärkten zuvor. In diesem Punkt schreibt das Land Niedersachsen einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Buden vor. Außerdem wird es den Nussknacker ebenso wie die Pyramide, den Kalender und die Spieluhr in diesem Jahr nicht geben. So sollen Flächen eingespart werden, was zu der notwendigen Entzerrung beiträgt.

Insgesamt ist die Fläche des Weihnachtsmarktes aus demselben Grund etwas größer als sonst. So wird der Weihnachtsmarkt neben dem Platz des Westfälischen Friedens, dem Markt vor dem Rathaus und dem Domhof vor dem Dom auch noch die Fläche neben dem Dom hin zum Hexengang umfassen. Darüber hinaus ruft die Stadt alle Besucher:innen des Weihnachtsmarktes dazu, eigenverantwortlich zu handeln. „Das kann auch heißen, dass man bestimmte Bereiche, an denen sich viele Menschen versammelt haben, zeitweise meidet und seinen Besuch auch auf Tage in der Woche mit weniger Besucherandrang als am Wochenende legt“, so Pötter. Um jederzeit schon vor einem Besuch überprüfen zu können, ob es gerade voll ist, wird die Stadt ab Montag eine Ampel unter www.osnabrueck.de und www.osnabrueck.de/weihnachtsmarkt abbilden, die den aktuellen Besucherandrang auf dem Markt anzeigt.

Die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes bleiben dieselben wie vor Corona. So beginnt der Weihnachtsmarkt täglich spätestens um 12 Uhr. Stände dürfen jedoch auch bereits ab 12 Uhr öffnen. Um 21 Uhr müssen dann alle Stände und Fahrgeschäfte geschlossen sein. Der Weihnachtsmarkt endet am Mittwoch, 22. Dezember. An Totensonntag, 21. November, bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen.

Linienbusse werden die Hasestraße wegen des Weihnachtsmarktes bereits ab Freitag, 12. November, nicht mehr anfahren. Das betrifft die Linien M1/M5/116/N1/N5/N18 und N66. Sie werden über die Dielingerstraße, Natruper-Tor-Wall sowie Hasemauer beziehungsweise Hasetorwall umgeleitet. Eine zusätzliche Ersatzhaltestelle wird wieder an der Hasemauer Ecke Vitihof eingerichtet. Fahrgäste, die den Weihnachtsmarkt besuchen möchten, können auch die Haltestelle Nikolaizentrum benutzen.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de


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Weihnachtsmarkt 2021

©  Stadt Osnabrück, Simon Vonstein
Weihnachtsmarkt 2021

Auf dem Weihnachtsmarkt gilt in diesem Jahr die 2G-Regel. Dass man geimpft oder genesen ist, muss man nachweisen, indem man ein solches Bändchen trägt.