Märkischer Kreis - Pressemeldungen


Museen des Märkischen Kreises führen 2G-Regel ein

[Pressemeldungen abonnieren]
[Pressemeldungen durchsuchen]
#Printlink#


[Zurück]

18. November 2021
Museen des Märkischen Kreises führen 2G-Regel ein
Märkischer Kreis. (pmk).

Für den Besuch der Museen Burg Altena und des Deutschen Drahtmuseums gilt ab Dienstag, 23. November, die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt zu den beiden Museen haben. Die Vorgabe betrifft auch alle Veranstaltungen und Führungen, die in den Räumen und auf dem Gelände stattfinden.

Wer die Museen besichtigen oder an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, muss an der Kasse den Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass kontrolliert. Beim Zugang zur Burg Altena über den Erlebnisaufzug findet ebenfalls eine Überprüfung der „2G“ statt. Während der Öffnungszeiten der Museen gilt die neue Regelung auf dem gesamten oberen Burghof. Das Burgrestaurant dürfen ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene besuchen.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, da diese regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Während des normalen Schulbetriebs gelten sie als „Schülerinnen und Schüler mit Schultestungen“ und benötigen deshalb keinen Immunisierungs- oder Testnachweis. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. In den Schulferien müssen Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren jedoch einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis bzw. einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen.

Für erwachsene Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen können, findet die 3G-Regel-Anwendung. Sie haben einen entsprechenden Schnell- oder PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Neben dem Museumsbesuch wird die neue Vorgabe erstmals bei den Veranstaltungen zum „Glanzlicht Burg Altena“ Anwendung finden. „2G“ gilt beim „Wintermezzo“ auf Burg Altena (26. bis 28. November) und bei den Führungen wie der Lichter- oder Nikolausführung.



Pressekontakt: Märkischer Kreis,Alexander Bange / 02351 966 6150


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Für den Besuch der Museen Burg Altena und des Deutschen Drahtmuseums gilt ab Dienstag, 23. November, die 2G-Regel. Foto: Hannah Heyn / Märkischer Kreis


Für den Besuch der Museen Burg Altena und des Deutschen Drahtmuseums gilt ab Dienstag, 23. November, die 2G-Regel. Foto: Hannah Heyn / Märkischer Kreis


[Zurück]

Märkischer Kreis, Öffentlichkeitsarbeit / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher Alexander Bange (V.i.S.d.P.), Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid,
Telefon 02351/966-6150, Fax 02351/966-6147,
E-Mail pressestelle@maerkischer-kreis.de, Internet: www.maerkischer-kreis.de