Meldungsdatum: 18.11.2021

Gesundheitszeugnis – jetzt auch online beantragen

Kreis Viersen erweitert Angebot zur Erstbelehrung

Das Gesundheitszeugnis kann ab sofort digital beim Kreis Viersen beantragt werden. Die Antragstellung und Onlinebelehrung wird in 17 verschiedenen Sprachen angeboten, dauert zwischen 30 und 60 Minuten und kostet 25 Euro. Eine Fahrt zum Kreishaus ist bei der Onlinebelehrung nicht mehr nötig. Damit stellt sie eine weitere Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsmaßnahme des Kreises Viersen dar. Eine Teilnahme an der Belehrung in Präsenz wird weiterhin einmal wöchentlich im Kreishaus in Viersen angeboten.

Wozu wird das Gesundheitszeugnis benötigt?

Wer im Bereich der Zubereitung und des Verkaufs von Lebensmitteln oder in der Gastronomie arbeiten möchte, braucht hierfür eine sogenannte Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz, umgangssprachlich auch als Gesundheitszeugnis bekannt.

Wie funktioniert das neue Onlineangebot?

Unter dem Link https://vie.gotzg.de/ können sich Interessierte für die Onlinebelehrung anmelden und einen gewünschten Termin buchen. Zum gewünschten Termin wird Kontakt zu den Teilnehmenden per Videoanruf hergestellt. Dabei erfolgt eine Identitätsprüfung. Hiernach werden Zugangsdaten zu einem Belehrungsfilm übermittelt. Nachdem dieser angesehen wurde, erhalten die Teilnehmenden Zugriff zu einem Merkblatt. Im Anschluss daran muss ein Test absolviert werden. Bei erfolgreichem Abschluss kann die Bescheinigung heruntergeladen oder wird alternativ per E-Mail zugeschickt.

Weitere Informationen zur Online- und Präsenzbelehrung finden sich unter diesem Link:

https://www.kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/gesundheitszeugnis-beantragen/

Pressekontakt: Kristijan Mrsic, Telefon: 02162 39-1034