Meldungsdatum: 22.11.2021

Gehwege von Eis und Schnee freihalten

Verwaltung weist auf Straßenreinigungspflicht in der kalten Jahreszeit hin

Die kalte Jahreszeit rückt näher. Rechtzeitig weist die Stadtverwaltung auf die Straßenreinigungspflicht bei Schnee und Eis hin. Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind Eigentümerinnen und Eigentümer anliegender Grundstücke im Herbst und Winter verpflichtet, öffentliche Straßen und Plätze von Schmutz, Gras, Unkraut, Laub, Unrat, Schlamm und Schnee frei zu halten. Bei Glätte ist zu streuen.

Gehwege müssen zwischen 7.30 bis 19 Uhr in einer Mindestbreite von einem Meter von Schnee, Schneematsch und Eis befreit und begehbar gehalten werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg eine Straße von einem Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Anlieger müssen Wohnwege, die von den Straßen abgehen, vollständig reinigen. Bei Straßeneinmündungen oder Kreuzungen sind jeweils bis zur Fahrbahnmitte Fußgängerüberwege freizuschaufeln.

Hydranten und Haltestellen freihalten

Schnee darf an der Grenze von Bürgersteig (Gehweg) und Fahrbahn, nicht jedoch an Hydranten und Haltestellen abgelagert werden. Überschneite und überfrorene Deckel von Hydranten sind sichtbar freizuhalten.

Sand statt Salz

Die Straßenoberfläche darf durch Schneeschaufeln oder Hacken nicht beschädigt werden. Rinnen und Einlaufschächte müssen bei Tauwetter frei sein, damit Schmelzwasser abfließen kann.

Aus Gründen des Umweltschutzes empfiehlt die Stadt, umweltfreundliche Streumittel (z.B. Sand) zu verwenden. Salz greift Bäume und Pflanzen an.

Internet

Weitere Infos auf der städtischen Homepage unter www.bocholt.de/rathaus/entsorgungsbetrieb/strassenreinigung/ .

Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, E-Mail: pressestelle@bocholt.de


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Wenn es draußen schneit, sollten Grundstückseigentümer Besen und Schneeschieber parat haben. (Foto: Janni - fotolia.de)