Meldungsdatum: 23.11.2021
Ab Mittwoch, 24. November, können Besucherinnen und Besucher das Kreishaus des Kreises Viersen nur noch mit 3G-Nachweis betreten. Dieser wird am Haupteingang und beim Eingang zur KFZ-Zulassungsstelle kontrolliert. Der Kreis Viersen bittet für einen reibungslosen und schnellen Ablauf deshalb alle, die Nachweise bei Eintritt bereit zu halten.
Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
„Wir tragen mit den Vorgaben der aktuellen Situation Rechnung“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Damit erhöhen wir den Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie unserer Mitarbeitenden. Für diese gilt ebenfalls die 3G-Regel im gesamten Kreishaus und allen Betriebsstätten des Kreises.“
Das Kreishaus am Rathausmarkt in Viersen ist täglich zwischen 8.00 und 17.00 Uhr geöffnet. Präsenztermine können nur nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt werden. Viele Dienstleistungen des Kreises sind online verfügbar.
Pressekontakt: Daniel Schnock
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