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Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur mit 3G-Nachweis



Alle Dienststellen der Stadt Mönchengladbach sind ab sofort nur noch mit 3G-Nachweis zu betreten. Das betrifft alle Rathäuser und Verwaltungsgebäude. Der Nachweis wird an den jeweiligen Eingängen kontrolliert. Zutritt haben Personen mit vollständigem Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder einem negativen Test. Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Besucher*innen der Verwaltungsstandorte werden aufgefordert zudem einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen.

 

Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „3G oder sogar 2G Regelungen gelten bereits in vielen Lebensbereichen, zum Beispiel in den städtischen Kultureinrichtungen. Mit der Entscheidung, 3G nun in allen Verwaltungsgebäuden einzuführen, schaffen wir einen verlässlichen Standard, um die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Beschäftigten gleichermaßen gegen Infektionen zu schützen.“




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