Meldungsdatum: 26.11.2021
Aufgrund der derzeitigen Pandemieentwicklung gilt ab Montag, 29. November, die 3G-Regel auch für Kunden der Kreisverwaltung.
„Kundinnen und Kunden haben dann ihren Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Alternativ dazu kann ein zertifizierter negativer PCR-Test oder zertifizierter Antigen-Test vorgelegt werden“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Wichtig dabei sei, dass der offizielle Testnachweis nicht älter als 48 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 24 Stunden (Antigen-Test) sein dürfe. „Ein Selbsttest, der zuhause durchgeführt wurde, reicht leider nicht aus“, erläutert Katja Schröder.
Die Kunden werden im Anschluss aus den entsprechenden Wartebereichen persönlich von ihren jeweiligen Ansprechpartnern abgeholt. Der Zugang zum Kreishaus I ist bereits seit dem 26. November nur noch über den Haupteingang am Burgberg möglich.
„Wir empfehlen, die Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung wahrzunehmen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden“, so Katja Schröder.
Von der 3G-Regelung sind auch das Kreismuseum sowie die Kreisbüchereien betroffen.
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
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