Meldungsdatum: 26.11.2021

Ab 1. Dezember: 3G-Regel bei der Stadtverwaltung Bocholt

Schutz vor Corona-Ausbreitung // Ausnahmen: Wertstoffhof, Sportstätten und Stadtbibliothek

Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Bocholt benötigen ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, einen 3G-Nachweis, etwa im Bürgerbüro, Jobcenter oder anderen Dienstgebäuden. Das heißt, sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zudem gelten in allen Dienstgebäuden - wie bisher – Maskenpflicht, 1,5 Meter-Abstands- und Hygieneregeln.

Die 3G-Regel hat der städtische Krisenstab beschlossen vor dem Hintergrund sprunghaft steigender Coronazahlen. Die Verwaltung gewährleistet alle Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge unter erhöhten, coronabedingten Sicherheitsvorkehrungen. Die Regelung dient dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung vor weiterer Ausbreitung des Covid 19-Virus.

Die Einhaltung der 3G-Regel wird an den Eingängen kontrolliert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den Testnachweis und den Ausweis bereit zu halten.

Wie bisher, ist bei persönlichem Erscheinen eine Terminvereinbarung notwendig. Termine im Bürgerbüro können online gebucht werden unter https://bocholt.meinenterminvereinbaren.de/Client/ bzw. telefonisch 02871 953-400 oder via E-Mail buergerbuero@bocholt.de .

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nicht bei allen Diensten eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. In vielen Fällen kann das Bürgerbüro unter o.g. Kontaktdaten weiterhelfen. Ummeldungen innerhalb Bocholts, Anträge auf Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen und Beglaubigungen etwa können schriftlich erledigt werden.

Eine Übersicht städtischer Dienstleistungen steht im Bürgerservice auf der Stadt-Website unter  https://www.bocholt.de/buergerservice/ zur Verfügung. Online-Dienste sind unter https://www.bocholt.de/onlinedienste/ aufgeführt.  

Das Jobcenter Bocholt ist unter Tel. 2871 953-735 oder -739 sowie per Mail jobcenter@bocholt.de erreichbar.

 

Ausnahmen

Wertstoffhof

3G ist auf dem Wertstoffhof an der Schaffeldstraße nicht erforderlich, da sich die Menschen hier im Freien bewegen. Auf dem Wertstoffhof muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die ESB-Mietarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht beim Entladen mithelfen.

 

2G in Sportstätten und Stadtbibliothek

Beim Sport gilt bereits jetzt (mit Inkrafttreten der jüngsten Coronaschutzverordnung NRW vom 24. November 2021): Gemeinsames Sporttreiben auf und in Sportstätten (sowohl in Innenräumen als auch draußen) ist nur noch von immunisierten Personen zulässig (2G-Regel). Ausnahmen gelten für Kinder/Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren und Übungsleiterinnen und Übungsleitern, wenn diese einen maximal 24 Stunden alten Negativtestnachweis vorweisen können und durchgängig mindestens eine medizinische Maske tragen. Die 2G-Regelung gilt auch für Zuschauerinnen und Zuschauern auf und in Sportstätten (draußen wie drinnen).

In der Stadtbibliothek Bocholt (Medienzentrum) gilt ab 1. Dezember die 2G-Regel. Nach erfolgter Kontrolle im Eingangsbereich können Besucherinnen und Besucher ohne Zeitbeschränkung im Medienbestand stöbern.

 

Informationen im Netz

Liste mit lokalen Teststellen für kostenlose Bürgertests: https://testen.kreis-borken.de/

Corona-Informationen der Bocholter Verwaltung: https://www.bocholt.de/coronavirus/

Informationen des Kreisgesundheitsamtes: https://kreis-borken.de/

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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