Meldungsdatum: 30.11.2021
Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt am Arbeitsplatz 3G, darüber hinaus tritt ab Mittwoch, 1. Dezember, im Peiner Land die Warnstufe 2 und damit in vielen Bereichen die 2G-plus-Regel in Kraft. Daher ist ein erhöhtes Testaufkommen notwendig geworden.
„Bereits jetzt tauchen vermehrt vermeintliche Testzertifikate, die im Internet heruntergeladen werden können, auf. Mittlerweile liegen uns mehrere solcher Bescheinigungen vor, die beispielsweise morgens in Hamburg oder Berlin ausgestellt wurden und eine Stunde später in Peine zur Kontrolle vorgelegt worden sind“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Eine Anerkennung dieser Zertifikate verbiete allein schon die Plausibilität. „Wenn ein Test morgens um 6 Uhr in Berlin gemacht worden sein soll, dann kann der Arbeitnehmer unmöglich um 7 Uhr in Peine am Arbeitsplatz erscheinen“, erklärt Laaß ein untrügliches Anzeichen für ein zu Unrecht ausgestelltes negatives Testzertifikat.
Diese würden als Nachweis nicht genügen und werden nicht anerkannt. Damit sind sie rechtlich gesehen ungültig.
Der Landkreis Peine empfiehlt daher allen, die zur Kontrolle von Testnachweisen verpflichtet sind, die vorgelegten Tests auf Plausibilität zu überprüfen.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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