Meldungsdatum: 30.11.2021

Lebendiger Adventskalender – so geht es

In vielen Ortschaften gehört ein lebendiger Adventskalender in die Vorweihnachtszeit wie Kerzen an den Weihnachtsbaum. Wie diese Veranstaltungen durchführbar sind, darüber informiert der Landkreis Peine.

Ab Mittwoch, 1. Dezember, befindet sich der Landkreis Peine in der Warnstufe 2. Das hat auch zur Folge, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel, wie lebendige Adventskalender, nur nach der sogenannten 2G-Regel stattfinden können. Das bedeutet, dass ausschließlich geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der Veranstaltung haben. „Ungeimpfte Menschen haben auch mit einem negativen Test keine Zutrittsberechtigung“, erläutert Kreissprecher Fabian Laaß.

Da es sich bei den lebendigen Adventkalendern regelmäßig um unterschiedliche Veranstaltungen an unterschiedlichen Tagen handelt, muss jeder Veranstalter ein eigenes Hygienekonzept erstellen und nach diesem Konzept die Hygieneregeln einhalten. Auch für die Einlasskontrolle sind die Veranstalter verantwortlich. „Eine Vorlage der Hygienekonzepte beim Landkreis Peine ist allerdings nicht erforderlich“, klärt Laaß auf.

Immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eigenhalten werden könne, sei eine medizinische Maske zu tragen, appelliert Laaß an die Vernunft der Veranstaltungsteilnehmer. Das gelte selbstverständlich sowohl für Besucher, als auch für Personen, die Getränke oder Snacks zubereiten und reichen.

„Wie lange diese Regelungen jedoch ihre Gültigkeit haben, hängt maßgeblich davon ab, ob und wann für den Landkreis Peine eventuell die Warnstufe 3 gilt“, erklärt der Kreissprecher und bittet alle Veranstalter und Besucher die Vorweihnachtszeit verantwortungsbewusst und umsichtig zu begehen.

Pressekontakt: Fabian Laaß