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Unna, den 06. Dezember 2021

Kontaktbeschränkung im Bürgerservice
Kreisstadt Unna.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um das Corona-Virus sollen die persönlichen Kontakte im Bürgerservice der Kreisstadt Unna auf das Notwendigste beschränkt werden. Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger mit folgenden Anliegen dringend aufgefordert, sich telefonisch unter 02303/103-325 oder -329, über das Serviceportal unter serviceportal.unna.de/ oder per Mail buergerservice(at)stadt-unna.de an den Bürgerservice zu wenden.

  • Ausdruck Steueridentifikationsnummer (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
  • Meldebescheinigung (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
  • Bewohnerparkvignette (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
  • Abgabe von Wohngeld- und Schwerbehindertenanträgen sowie Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (können postalisch eingereicht werden)

Für alle anderen Anliegen ist das Rathaus zu folgenden Zeiten über den Empfang geöffnet:

  • Mo. – Fr.    07.30 – 12.30 Uhr
  • Mo. – Mi.   13.30 – 16.00 Uhr
  • Do.             13.30 – 18.00 Uhr

 

 



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Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de


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