Unna, den 06. Dezember 2021
Kontaktbeschränkung im Bürgerservice
Kreisstadt Unna.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um das Corona-Virus sollen die persönlichen Kontakte im Bürgerservice der Kreisstadt Unna auf das Notwendigste beschränkt werden. Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger mit folgenden Anliegen dringend aufgefordert, sich telefonisch unter 02303/103-325 oder -329, über das Serviceportal unter serviceportal.unna.de/ oder per Mail buergerservice(at)stadt-unna.de an den Bürgerservice zu wenden.
- Ausdruck Steueridentifikationsnummer (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
- Meldebescheinigung (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
- Bewohnerparkvignette (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
- Abgabe von Wohngeld- und Schwerbehindertenanträgen sowie Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (können postalisch eingereicht werden)
Für alle anderen Anliegen ist das Rathaus zu folgenden Zeiten über den Empfang geöffnet:
- Mo. – Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
- Mo. – Mi. 13.30 – 16.00 Uhr
- Do. 13.30 – 18.00 Uhr