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Meldung vom 15.12.2021
Boosterimpfungen frühestens nach vier Monaten
Land stellt Vorgehen bei Auffrischungsimpfungen klar

Die Boosterimpfung ist in den kommunalen Impfstellen und bei mobilen Impfaktionen nun doch nicht für alle bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung möglich. Dies stellt das Land in seinem neusten Erlass zum Impfgeschehen klar, der heute Vormittag den Kreis Recklinghausen erreichte. Die vier Wochen gelten demnach nur für „immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort“ – für alle anderen gilt als Regel, dass fünf Monate bis zur Auffrischungsimpfung vergangen sein sollen. Impfwillige, deren Impfung vier Monate zurückliegt, sollen aber auch nicht abgewiesen werden.

Der Kreis Recklinghausen setzt diese Weisung des Gesundheitsministeriums des Landes zeitnah um, die dezentralen Impfstellen wurden bereits informiert.

 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Pressemitteilung des MAGS: Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
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Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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