Meldungsdatum: 15.12.2021
In den vergangenen Jahren wurden in einzelnen Ortschaften sogenannte Lichterfahrten organisiert, bei denen mit mehreren weihnachtlich beleuchteten Fahrzeugen durch die Orte gefahren wird, um die Anwohnerschaft zu erfreuen. „Selbstverständlich haben wir als Kreisverwaltung Verständnis dafür, dass in diesen schwierigen pandemischen Zeiten und den vorweihnachtlichen Tagen ein besonderes Bedürfnis nach Besinnlichkeit besteht. Leider finden diese Ausfahrten oft ohne behördliche Genehmigung statt“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
Da die Traktoren mit zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet werden, verlieren die Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis und sind damit nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Dadurch wird auch der Versicherungsschutz beeinträchtigt.
„Daher können wir von diesen Lichterfahrten, auch wenn sie gut gemeint sind, nur abraten“, so der Kreissprecher.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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