Meldungsdatum: 15.12.2021

Aktuelle Informationen zum Impfen und zu Auffrischungsimpfungen

Der Kreis Viersen bietet derzeit Impfungen im Impfzentrum in Dülken und bei mobilen Aktionen im gesamten Kreisgebiet an.

Impfstoffe – Was wird verimpft?
Der Bund hat die Lieferungen des mRNA-Impfstoffes von BioNTech eingeschränkt. Deshalb werden Personen ab 30 Jahren vorrangig mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geimpft. Für Schwangere und Personen unter 30 Jahren steht gemäß der STIKO-Empfehlung der Impfstoff von BioNTech zur Verfügung. Nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz ist auch für unter 30-jährige Personen eine Impfung mit Moderna möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden. Für Kinder und Jugendliche steht der mRNA-Impfstoff von BioNTech zur Verfügung.

Auffrischungsimpfungen – ab wann?
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Für Personen unter 18 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung nicht möglich. Bei den mobilen Aktionen im Kreisgebiet sowie im Impfzentrum des Kreises Viersen sind sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungsimpfungen möglich. Die mRNA-Impfstoffe Moderna und BioNTech sind gleichermaßen für Auffrischungsimpfungen geeignet. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen beachten Sie bitte die empfohlenen Zeiträume zwischen den Impfungen und bringen einen Nachweis der früheren Impfungen mit.
Laut aktualisiertem Erlass des Landes werden Auffrischungsimpfungen Personen ab 18 Jahren angeboten, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden geimpft, sofern ein Mindestabstand von vier Monaten zur Grundimmunisierung erreicht ist. Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis wird ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie ermöglicht. Die letzte Beurteilung obliegt dem Impfarzt.

Kinderimpfungen – bitte Sonderöffnungszeiten beachten!
Am Freitag, 17. Dezember, bietet das Impfzentrum des Kreises Viersen ab 15 Uhr Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren an. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist an diesem Tag für alle anderen Personengruppen ab 12 Jahren der letzte Einlass im Impfzentrum um 14 Uhr. Personen ab 12 Jahren werden gebeten, die Angebote der mobilen Impfaktionen wahrzunehmen.

Mobile Impfaktionen in der 50. Kalenderwoche finden Interessierte hier: https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=1089881

Folgende Dokumente sind für die Impfung notwendig:

Es kann bei den Impfaktionen zu Wartezeiten kommen. Um diese zu minimieren, bittet der Kreis Viersen deshalb alle Interessierten, die benötigten Unterlagen möglichst vorab ausgefüllt mitzubringen.

Alle benötigten Unterlagen finden Interessierte auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Hinweis: Das Aufklärungsmerkblatt muss nur dann ausgefüllt und unterschrieben werden, wenn Sie bislang noch nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurden. Sollten Sie bereits mit einem mRNA-Impfstoff geimpft worden sein, genügt die Bestätigung der Kenntnisnahme auf dem Einwilligungsbogen.