Presseinformation

Nr. 894 Steinfurt, 21. Dezember 2021


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Schülerinnen und Schüler brauchen in den Weihnachtsferien für 2G und 3G einen negativen Testnachweis
Vom 27. Dezember bis 9. Januar

Kreis Steinfurt. Wie in den Herbstferien gelten Schülerinnen und Schüler in NRW auch vom 27. Dezember dieses Jahres bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als immunisiert, da sie in dieser Zeit nicht in den Schulen auf das Coronavirus getestet werden. Das hat das Land NRW klargestellt (www.land.nrw).

 

Das bedeutet für nicht vollständig geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Das gilt für 2G und auch für 3G.

 

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre gelten grundsätzlich (unabhängig von den Ferien) nicht automatisch durch die Schultestungen als immunisiert, weil für sie schon länger eine Impfmöglichkeit besteht. Sie müssen also tatsächlich geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Für 3G benötigen sie wie die jüngeren Schülerinnen und Schüler in den Ferien einen negativen Testnachweis.

 

Kinder unter sechs Jahren bzw. bis zum Schuleintritt brauchen grundsätzlich weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.