Meldungsdatum: 21.12.2021

Ab Januar: Neue Öffnungszeiten in der Beratungsstelle „Wiederaufbau“

Die Beratungsstelle „Wiederaufbau“ in Altena bleibt zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen. Im Januar ändern sich die Öffnungszeiten.

Die Stadt Altena war besonders schwer von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli betroffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Märkischen Kreis bietet die Stadt daher seit längerem eine Beratungsstelle „Wiederaufbau“ an. Das Angebot vor Ort richtet sich in erster Linie an Personen, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfestellung bei der Online-Beantragung benötigen. In Altena (Freiheitstraße 26) können selbstverständlich auch Bürgerinnen und Bürger aus Nachrodt-Wiblingwerde die Beratung wahrnehmen. Träger sind neben dem Märkischen Kreis und der Stadt Altena auch der Caritasverband Altena-Lüdenscheid, der DRK-Kreisverband Märkischer Kreis, der AWO-Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis sowie die Diakonie Mark-Ruhr. In der Beratungsstelle besteht Maskenpflicht und die 3G-Regel gilt.

Die Beratungsstelle bleibt zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen. Die Öffnungszeiten ab Dienstag, 4. Januar:

Die Öffnungszeiten im Überblick:

- Dienstags: 14 bis 17 Uhr

- Donnerstags: 14 bis 18 Uhr

- Freitags: 8 bis 13 Uhr

Ganz wichtig: Eine Beratung ist weiterhin nur mit Termin möglich. Terminvereinbarungen können telefonisch unter 02352 / 33 70 943 erfolgen. Weitere Anfragen sind auch per E-Mail möglich: Aufbauhilfe-Hochwasser@maerkischer-kreis.de

Welche Dokumente werden für die Beantragung benötigt?

• E-Mail-Adresse zur Registrierung

• Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung

• Steuer-Identifikationsnummer und die der im Haushalt lebenden Angehörigen (der Steuerklärung oder
Gehaltsmitteilung zu entnehmen, ansonsten über den Bürgerservice der Stadt zu erfragen)

• Kontoverbindungsdaten

• Vollmacht, falls man mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurde

• Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer (sofern bekannt)

• Aufstellung der Schäden oder ein Gutachten über den Schaden (ab einer Schadenssumme von 50.000 Euro erforderlich) oder die Schadensdokumentation der Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)

• Ablehnung Versicherung, sofern vorhanden

• Angaben zu erhaltenen Spenden

• Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe

• Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde

• Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden

• Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird

• Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)

• Bei Geltendmachung von Einkommenseinbußen (Mietausfälle bzw. Verringerung von Mieteinnahmen) = Kostengutachten sowie einen Nachweis über die vermieteten Einheiten im Schadenszeitpunkt

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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Die Stadt Altena war besonders schwer von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli betroffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Märkischen Kreis bietet die Stadt daher seit längerem eine Beratungsstelle „Wiederaufbau“ an.. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis

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Die Stadt Altena war besonders schwer von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli betroffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Märkischen Kreis bietet die Stadt daher seit längerem eine Beratungsstelle „Wiederaufbau“ an.. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis