Besuch des Rathauses und Nutzung des Bürgerservice nur noch mit Termin möglich!

22.12.2021 | Südlohn | Oeding

Entsprechende individuelle Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 02862/582-34 bzw. der E-Mail zentrale@suedlohn.de möglich.

Omikron, die neue Corona-Virus-Mutation, beginnt Europa und damit auch Deutschland in den Griff zu nehmen - es tauchen immer mehr Fälle auf.  Am Dienstag verständigten sich nun die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer gemeinsamen Konferenz, auf umfangreiche neue Maßnahmen. Die aktuellen Coronavirus-Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf den Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung Südlohn.

Die Gemeindeverwaltung in Südlohn will ihre Funktionsfähigkeit und ihr Dienstleistungsangebot auch in diesen Zeiten weiterhin gewährleisten. Aus diesem Grund weist die Gemeindeverwaltung auf folgendes hin:

  • Beim Besuch des Rathauses sowie Nutzung aller Dienstleistungen des Bürgerservice ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Individuelle Termine können einfach unter der Tel.-Nr.: 02862/582-34 oder per E-Mail an zentrale@suedlohn.de vereinbart werden.
  • Termine sind während der folgenden Zeiten möglich: montags, dienstags und donnerstags von 08.00-16.00 Uhr; mittwochs und freitags von 08.00-12.30 Uhr.
  • Beim Termin im Rathauses bzw. des Bürgerbüros ist von den Bürgerinnen und Bürgern verbindlich eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Von spontanen Besuchen im Rathaus wird abgeraten und um entsprechende individuelle Terminvereinbarungen gebeten. Bei dieser Vereinbarung kann vorab geklärt werden, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt zwingend notwendig ist.
  • Auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn (www.suedlohn.de) können Bürgerinnen und Bürger vielfältige Informationen und Dienstleistungen abrufen und teilweise auch schon online beantragen und auch online bezahlen - ohne ins Rathaus zu kommen. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen des Standesamtes, wie z.B. die Anforderung von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und Voranmeldungen zur Eheschließung.

"Durch die individuelle Termingestaltung werden Wartezeiten minimiert bzw. ganz vermieden. Beim individuellen Wunschtermin erhöht das vorgeschriebene Tragen der FFP2-Masken die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Markus Lask, Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung bei der Gemeinde, zu den aktuellen Regelungen.

Die Verwaltung der Gemeinde Südlohn bittet für diese Maßnahme um Verständnis und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden Regelungen einzuhalten und das bestehende Impfangebot zu nutzen.

Der Kreis Borken bietet in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe kreisweite Impfangebote mit und ohne vorheriger Terminvereinbarung an. Weiter Informationen hierzu unter:

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Das Rathaus der Gemeinde Südlohn


Herausgeber: Gemeinde Südlohn
Der Bürgermeister
- Pressestelle -
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: www.suedlohn.de

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