Meldungsdatum: 23.12.2021
Grundsätzlich gilt bei diesen Impfungen:
- Geimpft werden Personen ab 12 Jahren.
- Auffrischungsimpfungen sind erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich
- Verimpft wird der Impfstoff von Moderna.
- der Impfstoff von BioNTech steht ausschließlich für unter 30-Jährige und Schwangere zur Verfügung
- eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich
Mitzubringen sind der Personalausweis, der Impfpass, die Krankenkassenkarte sowie die vorausgefüllten Impfunterlagen. Diese Unterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Wichtig ist bei der Erst- oder Zweit-Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines bzw. einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Niederländer können nur geimpft werden, wenn sie einen deutschen Wohnsitz oder eine deutsche Krankenversicherung nachweisen können.
„Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Engagierten, die rund um die kommunale Impfstelle seit dem 1. Dezember aktiv sind“, betont Sascha Terörde. Dieser Dank gelte vor allem der Feuerwehr Bocholt, der Ostertor-Apotheke, dem medizinischen Personal, den Ärzten, der Corona-Hilfe-Bocholt, der Stadtsparkasse Bocholt, dem Kreis Borken und allen engagierten Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Terörde: „Alle bringen ihr Engagement außerhalb der regulären Arbeitszeit, abends und vor allem an den Wochenenden ein. Großartig!"
Hinweis: Am 4. und 6. Januar 2022 bietet darüber hinaus das mobile Impfteam des Kreises Borken in den Räumen der Sparkasse ebenfalls wieder freies Impfen ohne Termin an.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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