Meldungsdatum: 29.12.2021

Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Märkischen Kreis

Anträge bis zum 31.März 2022 stellen

Ein wichtiger Bereich der kommunalen Gesundheitspolitik ist die Unterstützung der Selbsthilfe. Seit Jahren unterstützt der Märkische Kreis die Selbsthilfe mit derzeit insgesamt 22.000 Euro. Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für betroffene Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag durch den Fachbereich Gesundheit und Soziales beim Märkischen Kreis. Grundlage ist ein Sockelbetrag und ein Pro-Kopf-Zuschlag für die betreuten Mitglieder. Anträge sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres zu stellen. Informationen über die Voraussetzungen sind auf der Homepage des Märkischen Kreises unter dem Stichpunkt –Selbsthilfegruppe- (-> https://t1p.de/6oy5) und bei Frau Bergmann, Fachbereich 7, Telefon 02351/966-6661, erhältlich.

 

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 9666149