Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich „Brink“ im Ortsteil Südlohn
27.12.2021 | Südlohn | Oeding
Bekanntmachung
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Gemeindeentwicklung der Gemeinde Südlohn hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 gem. § 2 BauGB die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich „Brink“ im Ortsteil Südlohn einschl. der dazugehörigen Begründung in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Südlohn beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Grundstücke Gemarkung Südlohn, Flur 19, Parzellen: 44 (tlw.), 45 (tlw.), 48, 56, 68, 144, und 167 (tlw.).
Diese Außenbereichssatzung wird mit dem Ziel aufgestellt, dass Wohnbauvorhaben sowie kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe begünstigt werden. Diesen kann dann im Genehmigungsverfahren im betroffenen Außenbereich nicht entgegengehalten werden,
- dass das Vorhaben einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widerspricht oder
- dass das Vorhaben die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
Gemäß dem Aufstellungsbeschluss soll die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich „Brink“ im Ortsteil Südlohn, einschl. der dazugehörenden Begründung und ergänzenden Unterlagen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen in der Zeit vom
03.01.2022 bis zum 01.02.2022 (einschl.)
im Rathaus der Gemeinde Südlohn, Winterswyker Straße 1 im Ortsteil Oeding - Zimmer 1.7 – 46354 Südlohn während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise
- Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Südlohn abgegeben werden.
- Die Unterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn, www.suedlohn.de/auslegung, zum Download zur Verfügung.
- Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich „Brink“ im Ortsteil Südlohn unberücksichtigt bleiben können.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung dieses Planes gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Bekanntmachungsanordnung
Die Offenlegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich „Brink“ im Ortsteil Südlohn, einschl. der dazugehörenden Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Südlohn, 27.12.2021
Werner Stödtke
Bürgermeister
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Übersichtsplan / Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich „Brink“ im Ortsteil Südlohn
Herausgeber: Gemeinde Südlohn
Der Bürgermeister
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