Meldungsdatum: 30.12.2021
"Zuvor waren unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise die Einhaltung der 2Gplus-Regel, private Veranstaltungen möglich", erklärt Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. In diesen Fällen galten keine Kontaktbeschränkungen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung, welche heute veröffentlicht wurde, ermöglicht nun lediglich Veranstaltungen in Einrichtungen, beispielsweise Gastronomie-Betrieben oder Kultureinrichtungen.
Bei privaten Veranstaltungen, die nicht in solchen Einrichtungen stattfinden, sondern in der Wohnung geplant sind, gelten jetzt die Kontaktbeschränkungen. Das heißt, dass dort maximal 10 Immunisierte (Geimpfte oder Genesene) aufeinandertreffen dürfen. Nicht immunisierte Personen dürfen lediglich mit höchsten zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammentreffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Bocholt - Fahrradfreundliche Stadt im Münsterland" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.