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Corona: Auffrischungsimpfungen für Kinder ab 12 Jahren möglich


12- bis 17-Jährige können sich künftig durch die Mobilen Impfteams „boostern“ lassen
06. Januar 2022

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können ab sofort durch die Mobilen Impfteams des Landkreises Leer drei Monate nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten. Das teilt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Bisher waren Auffrischungsimpfungen (Booster) erst ab 18 Jahren möglich. Ab sofort können auch Personen ab 12 Jahren die Impfaktionen des Landkreises für eine Auffrischungsimpfung besuchen.

Bei Booster-Impfungen von 12- bis 17-Jährigen ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig. Zudem weist der Landkreis Leer darauf hin, dass bei der Impfung Minderjähriger bis einschließlich 15 Jahren eine erziehungsberechtigte Person die Einwilligungserklärung zur Impfung unterschreiben muss. Für die Impfung von 16- und 17-Jährigen ist keine Unterschrift der Eltern erforderlich.

Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung.

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