Meldungsdatum: 07.01.2022
Der Landkreis Peine ordnet ab dem morgigen Samstag, 8. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht bei nicht angezeigten Versammlungen auf dem Gebiet der kreisangehörigen Gemeinden an. In der am heutigen Freitag, 7. Januar, veröffentlichten und ab morgen gültigen Allgemeinverfügung legt der Landkreis fest, dass bei allen nicht bei der Versammlungsbehörde angezeigten Versammlungen grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist.
„Diese Verfügung gilt nur für nicht angezeigte Versammlungen, da die Versammlungsleitungen, die ihre Versammlungen ordnungsgemäß beim Landkreis Peine anzeigen, eine individuelle Verfügung mit gleichlautenden Regelungen erhalten“, stellt die stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder klar, warum explizit nicht angezeigte Versammlungen in dieser Verfügung des Kreises angesprochen werden.
„Da die Stadt Peine selbst als Versammlungsbehörde fungiert und eine gleichlautende Allgemeinverfügung bereits am 30. Dezember 2021 erlassen hat, ist diese Verfügung nun auch für die kreisangehörigen Gemeinden erlassen worden“, erklärt Katja Schröder den Bezug zu den Kommunen im Peiner Land.
Die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie ein sehr hohes Gut, das ausdrücklich vom Landkreis Peine geschützt wird. Nicht hinnehmbar ist jedoch, dass Gruppen das Versammlungsrecht systematisch umgehen, nicht angezeigte Demonstrationen durchführen und dabei die zurzeit notwendigen Hygieneregeln wiederholt und massiv nicht beachten. „Dieses Verhalten stellt eine Ungleichbehandlung mit all denen dar, die sich an anderen Stellen, beispielsweise bei Veranstaltungen, im Einzelhandel oder eben bei ordnungsgemäß angezeigten Versammlungen, an die Regeln halten“, kritisiert die Kreissprecherin das Verhalten vereinzelter Gruppen.
Im Zusammenhang mit dem Erlass der Allgemeinverfügung teilt der Landkreis zudem mit, dass sich die Coronaregeln für den Einzelhandel kurz vor Weihnachten geändert haben. Diese Änderungen haben bislang offensichtlich nicht jeden Einzelhändler in Peine erreicht. „Sofern sich die Angestellten im Einzelhandel in den Verkaufsräumen bewegen sind sie verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen“, erklärt Katja Schröder eine der gravierenden Änderungen der Corona Verordnung. „Mittlerweile ist es sogar zusätzlich so, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer, selbst wenn sie hinter Plexiglasscheiben ihrer Arbeit nachgehen, mindestens eine OP-Maske tragen müssen“, führt die Kreissprecherin weiter aus. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelte zudem für die Kunden.
„Dieses gilt für jede Branche des Einzelhandels. Eine Privilegierung, wie sie es bereits mehrfach beispielsweise für Supermärkte gab, sind durch die Landesregierung gestrichen worden“, erklärt Katja Schröder abschließend.
Die Allgemeinverfügung ist unter folgenden Link einsehbar: https://www.landkreis-peine.de/Aktuelle-Allgemeinverfügungen-und-Verordnungen/
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
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