Meldungsdatum: 26.01.2022

Umtauschpflicht für Führerscheine: viele Umtausche, vorerst keine Sanktion

Die erste Stufe des Führerscheinpflichtumtausches läuft auf vollen Touren. Bekanntlich mussten die grauen oder rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 getauscht werden. Dieser Pflicht sind viele gefolgt.

2021 wurden im Märkischen Kreis 11.396 Führerscheine getauscht. Weitere knapp 2.000 sind in den ersten drei Wochen des neuen Jahres bereits hinzugekommen. Zum Vergleich: im gesamten Jahr 2020 wurden 2.073 Führerscheine umgetauscht.

Wer aus dem Personenkreis der ersten Stufe noch nicht umgetauscht hat, dessen Führerscheindokument ist nicht mehr gültig. Obwohl dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, hat das Innenministerium des Landes NRW ausgegeben, Betroffene in den nächsten sechs Monaten nicht zu sanktionieren. Wer möchte, kann bei Antragstellung auf Wunsch ein drei Monate gültiges Dokument ausgestellt bekommen, bis der neue Führerschein da ist. Wichtig ist der Hinweis, dass das Dokument zwar ungültig ist, die Fahrerlaubnisklassen aber weiter Bestand haben und somit auch weiter gefahren werden darf.

Der Märkische Kreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger der ersten Stufe, ihren Führerschein möglichst bald umzutauschen, denn es läuft bereits die zweite Stufe. Wer zwischen 1959 bis 1963 geboren wurde, muss den grauen oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Auch an diesen Personenkreis ergeht die Bitte, den notwendigen Umtausch rechtzeitig vorzunehmen.

Hinweis

Anträge können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid gestellt werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert. Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können telefonisch unter 02351 966 60 oder online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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Die erste Stufe des Führerscheinpflichtumtausches läuft auf vollen Touren. Bekanntlich mussten die grauen oder rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 getauscht werden.

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Die erste Stufe des Führerscheinpflichtumtausches läuft auf vollen Touren. Bekanntlich mussten die grauen oder rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 getauscht werden.