Meldungsdatum: 28.01.2022
Mit der dynamischen Entwicklung der Infektionslage wird es für die Gesundheitsämter zunehmend schwieriger, sowohl Infizierte („Indexpersonen“) als auch die engen Kontaktpersonen telefonisch zu kontaktieren. „Das Gesundheitsamt wird dieses Vorgehen jetzt stark einschränken und nur noch für Menschen ohne digitale Zugänge und Menschen mit Sprachbarrieren weiter fortsetzen. Für alle anderen werden wir auf eine rein digitale Bearbeitung der Meldungen umstellen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
Neue Informationsschreiben wurden vom Gesundheitsamt erarbeitet und werden im Lauf der nächsten Woche auf die Homepage gestellt. Es wurden neue E-Mail-Adressen zur gezielten Informationszuleitung eingerichtet.
Alle SARS-CoV-2 positiv Getesteten melden sich bitte per E-Mail an coronapositiv@landkreis-peine.de beim Gesundheitsamt. Aktuell wird ein Meldeformular für die SARS-CoV-2 positiv Getesteten für die Homepage erarbeitet, welches wahrscheinlich ab der nächsten Woche zur Verfügung steht.
Enge Kontaktpersonen melden sich bitte per E-Mail unter coronakontakt@landkreis-peine.de und teilen dabei ihre persönlichen Daten einschließlich Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls eine E-Mail-Adresse mit, falls die Absende-Mail-Adresse im Bedarfsfall nicht verwendet werden soll.
„Bei den engen Kontaktpersonen erfolgt nur noch in Ausnahmefällen eine Kontaktaufnahme. Ansonsten wird diese komplett eingestellt“, so Laaß.
Der Landkreis Peine weist vor diesem Hintergrund noch einmal darauf hin, dass alle Indexpersonen und Kontaktpersonen verpflichtet sind, sich selbständig abzusondern, wie dies vom Gesetzgeber so inzwischen vorgeschrieben ist. Des Weiteren werden die Indexpersonen aufgefordert, ihre Kontaktpersonen selbstständig zu informieren. „Auch dies ist gesetzlich bereits vorgeschrieben, wird jedoch jetzt angesichts der rasant steigenden Fallzahlen noch einmal wichtiger“, erläutert der Kreissprecher.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist hierfür nicht erforderlich.
Definition enger Kontaktpersonen:
Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:
1. Aufenthalt im Nahfeld des Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
2. Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
3. Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.
Abzugrenzen ist von den aufgeführten Situationen (1., 2. und 3.) das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen/durch geschultes medizinisches Personal (als persönliche Schutzausrüstung/Arbeitsschutz.
Ausnahmen von der Quarantäne:
1. Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
2. Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
3. Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
4. Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson begründet keine Ausnahme von der Quarantäne. Alle Angaben beziehen sich auf in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19).
Pressekontakt: Fabian Laaß
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