Meldungsdatum: 01.02.2022
Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Januar gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Regelmäßig lasse sich während der Wintermonate ein solcher Anstieg der Arbeitslosenzahlen beobachten. „Bei einem saisontypischen Verlauf dürfte mit einer Erholung im Frühjahr zu rechnen sein“, sagt Landrat Dr. Zwicker. „Ob und wie sich die aktuell extrem hohen Infektionszahlen auf diese Entwicklung auswirken, lässt sich aber nicht prognostizieren.“ Die Entwicklung in diesem Jahr bleibt jedoch unter der des Vorjahres: Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Januar 4.428 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 165 Personen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat (Januar 2021) ist die Zahl nun sogar um 276 niedriger. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet weiterhin bei 2,0 Prozent.
Insgesamt ist der SGB-II-Hilfebedarf zum Jahresbeginn weiter gesunken. So ging die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Januar 2022 zurück und liegt derzeit bei 8.807 Personen (- 83). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Januar 12.669 Personen (- 150) in 6.459 Bedarfsgemeinschaften (- 57) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Das sind 496 Bedarfsgemeinschaften und 713 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als im Januar 2021.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
Pressekontakt: Ellen Bulten 02861 / 681-2427
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