Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 02.02.2022
Mehr Eigenverantwortung für positiv Getestete
Kreis ergänzt das Informationsangebot

Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, muss sich eigenständig in Quarantäne begeben. Die hohen Fallzahlen sorgen dafür, dass die Corona-Teams der Kreisverwaltung den Fokus ab sofort gänzlich auf die Betreuung von Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen mit positiven Fällen richten.

Damit positiv Getestete einen Handlungsleitfaden haben, hat die Kreisverwaltung eine Übersicht zusammengestellt, was im Fall eines positiven Testergebnisses zu tun ist. Die Übersicht und das Dokument zum Download sind auf der Seite www.kreis-re.de/positiv zusammengestellt.

Die Regeln in Kürze: Für positiv Getestete gilt eine Quarantäne von zehn Tagen. Der erste Tag ist der Tag nach dem Test. Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich ab dem siebten Tag der Quarantäne mit einem negativen Schnelltest an einer Bürgerteststelle freitesten. Das Testergebnis muss für einen Monat als Nachweis aufbewahrt werden.

Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe benötigen für die Freitestung einen negativen PCR-Test oder ein positiven PCR-Test mit CT-Wert über 30.

Für den Arbeitgeber oder die Schule ist das positive Testergebnis entsprechend der aktuellen Test- und Quarantäneverordnung der Nachweis über die Quarantänepflicht. Der Arbeitgeber darf von seinen Mitarbeitern kein zusätzliches Dokument vom Gesundheitsamt anfordern. Es gibt keine schriftliche Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt bzw. Ordnungsamt mehr. Ein Anruf vom bzw. beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick

Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.

Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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