Meldungsdatum: 03.02.2022

Kreis Viersen fokussiert Nachverfolgung von Kontaktpersonen

Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2022 sowie der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung in der Fassung vom 03.02.2022 wird im Kreis Viersen das Verfahren der Nachverfolgung von Kontaktpersonen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Künftig werden zunächst ausschließlich besonders gefährdete Personen und Einrichtungen in den Blick genommen.

Die sich für den Kreis Viersen daraus ergebenden wichtigsten Verfahrensänderungen in der Kontaktpersonennachverfolgung sehen folgendes vor:

 

Die beschriebenen Änderungen gelten ab dem 04.02.2022.

Diese konzentrierte Kontakt-Nachverfolgung entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Kreis Viersen bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, jeden nicht unbedingt nötigen Kontakt zu anderen Menschen zu meiden und darauf zu achten, ob sich für eine Corona-Erkrankung typische Symptome einstellen. In diesem Fall sollte die Hausarztpraxis kontaktiert werden. Aufgrund der momentan hohen Auslastung bittet der Kreis Viersen von einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt per Mail abzusehen.

Weiterhin wird das Gesundheitsamt des Kreises Viersen von Bundeswehrsoldatinnen und –soldaten in der Kontaktpersonennachverfolgung unterstützt.