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Jugendhilfeausschuss: Mittwoch, 16. Februar um 17 Uhr

10. Februar 2022

Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch, 16. Februar 2022 um 17 Uhr im Konferenzraum des Maritimen Kompetenzzentrums, Bergmannstraße 36, 26789 Leer. Außer den Regularien und der Einwohnerfragestunde sind in der öffentlichen Sitzung folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen:

  • Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
    sowie des Jugendhilfeausschusses
  • Vorstellung des veränderten Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) mit Unterrichtung des Rechtsrahmens und der Einschätzung für den Landkreis Leer
  • Änderung der "Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Tagespflege sowie über die Erhebung von "Kostenbeiträgen" zum 01.03.2022
    Antrag der CDU Fraktion vom 03.01.2022, eingegangen am 03.02.2022
  • Durchstarten nach Corona! Maßnahmen des Landkreises Leer zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen; Antrag der Gruppe SPD/Grüne/Linke vom 01.02.2022
  • Jugendhilfehaushalt 2022
  • Finanzielle Unterstützung alternativer Angebote zur Förderung der Jugendarbeit während der Corona-Pandemie
  • Fortsetzung der Förderung des Projektes "PROFIL - Verbesserung der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Sinti und Roma" im Landkreis Leer sowie des Kunst- und Handwerksprojektes an der Gutenbergschule ab dem 01.01.2022

Hinweise:

Zutritt gemäß 3G-Regel nur für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen. Entsprechende Nachweise sind zur Sitzung mitzubringen.

Hierzu zählen:

  • der Impfpass
  • das EU-Impfzertifikat
  • eine Genesenen-Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nicht älter als 3 Monate)
  • eine Bescheinigung eines negativen PCR-Tests innerhalb der letzten 48 Stunden oder eines negativen Corona Antigen Tests innerhalb der letzten 24 Stunden (durchgeführt durch eine anerkannte Teststelle)
  • eine Bestätigung gemäß § 7 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung über eine Testung mit negativem Testergebnis innerhalb der letzten 24 Stunden.

Die Zuschauerplätze sind aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen begrenzt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

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