Meldungsdatum: 11.02.2022

Am Lebensende selbst entscheiden - Patientenverfügung, Vollmacht & CO

Familienbande und Klinikum Westfalen laden zum Onlinevortrag ein

Eine unheilbare Krankheit oder ein schwerer Unfall können jeden ereilen. Spätestens dann stellt sich die Frage, welche lebenserhaltenden Maßnahmen getroffen werden sollen. Der Patientenwille ist für die behandelnden Ärzte gesetzlich bindend, wenn er in einer Patientenverfügung eindeutig erklärt oder schriftlich korrekt fixiert ist.

Wie das geht, was man beachten muss und welche Zweifelsfälle es gibt, erklärt Matthias Mißfeldt, Seelsorger und Ethikbeauftragter am Klinikum Westfalen, am Mittwoch, 16. Februar, ab 18 Uhr in einem Online-Vortrag, den die Familienbande Kamen und das Klinikum Westfalen gemeinsam anbieten.

Anmeldung und Zugangsdaten unter Tel.: 02307 28505-10 oder E-Mail: info@Familienbande-Kamen.de.V