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Wichtige Änderungen in der Bauordnung


Landkreis Leer arbeitet am digitalen Baugenehmigungsverfahren / Pflicht zur Vorprüfung von Anträgen
24. Februar 2022

Die Niedersächsische Bauordnung hat sich geändert. Das hat Folgen sowohl für die Arbeit der Bauaufsicht beim Landkreis Leer wie auch für die Genehmigungsverfahren. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung hin.

Eine zentrale Änderung der Bauordnung sieht vor, das digitale Baugenehmigungsverfahren einzuführen. Dafür wird den unteren Bauaufsichtsbehörden eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024 eingeräumt. Die Planungen dafür sind beim Landkreis Leer bereits fortgeschritten, so dass die Einführung des digitalen Verfahrens voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen kann. Bis dahin sind Anträge weiterhin in Papierform einzureichen.

Schon seit Jahresbeginn 2022 sind sämtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen nicht mehr auf dem Weg über Städte und Gemeinden vorzulegen – sondern direkt bei der Bauaufsicht des Landkreises. Für die Stadt Leer ändert sich indes nichts, weil sie für ihr Gebiet selber Bauaufsichtsbehörde ist.

Zudem ist die Bauaufsicht nun innerhalb von drei Wochen nach Auftragseingang zu einer Vorprüfung verpflichtet, ob Bauanträge und Bauvoranfragen vollständig sind. Grundsätzlich sind alle erforderlichen Unterlagen gleich zu Beginn des Verfahrens einzureichen - inklusive der statischen Berechnungen, sofern diese geprüft werden müssen. Nur auf Antrag und auch nur im begründeten Einzelfall sind Ausnahmen möglich.

Eine weitere Änderung besteht in einer Rücknahmefiktion. Das bedeutet: Wenn bei unvollständigen Anträgen die noch fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden, können Bauanträge an die Entwurfsverfasser zurückgegeben und die bis dahin entstandenen Gebühren berechnet werden. Auf Antrag ist allerdings eine einmalige Fristverlängerung möglich.

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