Meldungsdatum: 24.02.2022

Geimpfte müssen Genesenen-Nachweis nicht verlängern lassen

Beim Bürgertelefon des Landkreises Peine gehen vermehrt Anrufe von geimpften Personen ein, die an Corona erkrankt waren und den erhaltenen Genesenen-Nachweis auf 180 Tage verlängert haben möchten. Dies ist jedoch nicht notwendig. „Die Begrenzung auf 90 (davor 180) Tage gilt nur für ungeimpfte Personen, da diese noch keinen Immunschutz aufgebaut haben.  Die Zeitdauer/Gültigkeit des Genesenen-Nachweises hat für geimpfte Personen daher keine Relevanz und ist nach jetzigem Stand unbegrenzt gültig“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105