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Leistungen für Bildung und Teilhabe jetzt digital


Landkreis Leer weitet Angebot im Online-Portal OpenKreishaus aus
01. März 2022

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können seit dem 1. März 2022 im Landkreis Leer auch über das Online-Verwaltungsportal OpenKreishaus beantragt werden. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Mit diesen Leistungen werden bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre unterstützt. Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Übernommen werden die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie für Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule oder der Kita. Bei einer Gefährdung der wesentlichen Lernziele kann ein angemessener Nachhilfeunterricht zur Verbesserung der schulischen Leistungen finanziert werden. Zuschüsse zum Schulbedarf erhalten berechtigte Personen jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre. Mit einer Pauschale zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können Aufwendungen für Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und weitere Aktivitäten übernommen werden.

Die Bearbeitung der über OpenKreishaus gestellten Anträge erfolgt bis hin zur Bescheiderteilung vollkommen digital. Die Antragstellung ist über alle digitalen Endgeräte (Handy, Tablet usw.) möglich.

Mit diesem Antrag baut der Landkreis Leer sein digitales Angebot über das Online-Verwaltungsportal OpenKreishaus weiter aus. Einwohnerinnen und Einwohner können das Portal über die Internetseite des Landkreises Leer (www.landkreis-leer.de) aufrufen und ergänzend zur persönlichen Beratung auf die bereits vorhandenen Online-Dienstleistungen zugreifen. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gelang man direkt über folgenden Link:
https://openkreishaus.lkleer.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3980/show

 

 

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