Meldungsdatum: 02.03.2022

Weichen für das neue Kindergartenjahr gestellt

Im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises wurden jetzt die Weichen für das kommende Kindergartenjahr 2022/23 gestellt. In Neuenrade wird ein neues Familienzentrum etabliert. In Kierspe-Rönsahl soll Sentiris die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung an einem neuen Standort übernehmen.

Unter Vorsitz von Stefan Herbel (CDU) arbeitete sich der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises im Lüdenscheider Kreishaus durch ein strammes Abstimmungsprogramm. Mit einer Tischvorlage setzte das Jugendamt den Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 22/23 in Kenntnis. Insgesamt sind im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes 3.496 Kindergartenplätze geplant; davon 675 für U3-Kinder und 2.821 für Ü3-Kinder. Die Zahl der integrativen Betreuungen liegt voraussichtlich bei 114, aufgeteilt in eine U3- und 113 Ü3-Pauschalen. Im Bereich der Kindertagespflege sind bis zu 120 Kindertagespflegepersonen vorgesehen. Insgesamt können bis zu 320 weitere U3-Plätze und bis zu 20 weitere Ü3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Für die Betreuung unter Dreijähriger wird nunmehr eine Versorgungsquote von 34,6 Prozent erreicht.
Im neuen Kindergartenjahr geht ein neues Familienzentrum in Neuenrade an den Start. Der Jugendhilfeausschuss stimmte der Zertifizierung der Sentiris Kita Hönnezwerge zum Familienzentrum zu. Besonders für Familien mit Zuwanderungshintergrund oder aus sozialschwachen Familien sollen hier niederschwellig kinder- und familienorientierte Beratungs- und Unterstützungsangebote gebündelt aus einer Hand geschaffen werden. In Planung sind beispielsweise therapeutische Angebote, verschiedene (Bildungs-) Veranstaltungen, das Angebot einer Krabbelgruppe sowie verschiedene Beratungsangebote in der Kita.
Grünes Licht gab der Jugendhilfeausschuss für die finanzielle Bezuschussung von Angeboten zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten bei der Ev. Kita „Hochstraße“ in Meinerzhagen, der Ev. Kita „Fibs“ in Nachrodt, der Elterninitiative „Kinderkreisel“ in Balve, der Kommunalen Kitas „Sausebraus“ und „Wirbelwind“ in Neuenrade, der AWO Kitas „Mittendrin“ in Schalksmühle und „Wundertüte“ in Halver sowie der Elterninitiative „Viktoriastraße“ in Schalksmühle. Die Bezuschussung des Landes in Höhe von 76.585 Euro dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung. Der Märkische Kreis leistet zusätzlich einen Anteil von 15.317 Euro (25 Prozent). Weitere Förderanträge können von den Kindertageseinrichtungen auch im Laufe des Jahres noch gestellt werden. Insgesamt stehen Fördermittel des Landes in Höhe von 416.800 Euro zur Verfügung.
Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung in Kierspe-Rönsahl soll die Sentiris GmbH zum nächsten Kindergartenjahr an dem neuen Standort „Vor dem Isern“ übernehmen. Dafür gab der Jugendhilfeausschuss sein einstimmiges Votum. Aus wirtschaftlichen Gründen hat die Ev. Kirchengemeinde Rönsahl bzw. der Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg die Trägerschaft ihrer Kindertageseinrichtung „Miteinander“ zum 31. Juli aufgegeben. Gemeinsam mit der Stadt Kierspe ist es dem Kreisjugendamt gelungen, kurzfristig einen Investor zu finden. An dem neuen Standort „Vor dem Isern“ wird das Gebäude bis zum Sommer in eine Kita umgebaut, die nicht nur die jetzigen Betreuungsplätze sichert, sondern zusätzlich auch Platz für zehn U3-Plätze bietet. Insgesamt können in der neuen Kita unmittelbar neben der Grundschule Rönsahl bis zu 55 Kinder in drei Gruppen betreut werden.
Einstimmig lehnte der Jugendhilfeausschuss den Beitritt des Märkischen Kreises zum Mietvertrag zwischen der Ev. Kirchengemeinde als Träger der Kita Pusteblume und der Wohnbaugesellschaft Halver ab. Für den geplanten Neubau der Kita Pusteblume sollte der Märkische Kreis nach einem Antrag der Ev. Kirchengemeinde für mindestens 30 Jahre in den Mietvertrag eintreten, wenn „der Mieter seine Nutzung durch nicht selbstverschuldete Schließung einzelner Gruppen oder der gesamten Einrichtung durch den Märkischen Kreis aufgeben muss“. Das käme aus Sicht der Verwaltung einer Bürgschaft gleich und würde einen Präzedenzfall schaffen. Es sei unverhältnismäßig und unangemessen, „dass der Kreis aus eigenen Mitteln vollständig den Mietausfall für einen Vermieter oder die Zahlungsverpflichtung für den Träger übernimmt“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Die letzte Entscheidung trifft am 17. März der Kreistag.

 

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 9666149