Meldungsdatum: 03.03.2022

Sirenenalarm im März findet nicht statt

Wie das Land Nordrhein-Westfalen kürzlich bekannt gab, findet in diesem Jahr der landesweite Warntag, der für Donnerstag, den 10. März geplant war, nicht statt.

„Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine wäre ein Sirenenalarm missverständlich“, so Landrat Dr. Andreas Coenen. „Ich stimme der Meinung von Innenminister Reul zu. Wir sollten in diesen angespannten Zeiten niemanden zusätzlich beunruhigen. Darum wird auch der samstägliche Feueralarm in diesem Monat nicht stattfinden.“

Landesweiter Warntag

Im März und im September finden jeweils am zweiten Donnerstag des Monats der landesweite und der bundesweite Warntag statt. Dann sind in kurzen Abständen die Testsignale der Sirenen zu hören. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.

Der Probealarm am Warntag beginnt stets um 11 Uhr mit einem einminütigen Dauerton. Dieser bedeutet im Ernstfall Entwarnung und soll hier darauf hinweisen, dass eine Sirenenprobe erfolgen wird. Darauf folgt eine fünfminütige Pause. Um 11:06 Uhr ist dann ein einminütiger, zügig auf- und abschwellender Heulton zu hören. Dabei handelt es sich um ein Warnsignal, genannt „Warnung der Bevölkerung“. Im Ernstfall bedeutet dies für die Bevölkerung Ruhe bewahren, Fenster und Türen schließen, Schutz suchen, Radio einschalten und auf weitere Informationen warten. Beim Probealarm an den Warntagen erfolgt aber üblicherweise keine Information über die Sendeanstalten. Nach einer weiteren Pause von fünf Minuten, gibt es um 11:12 Uhr wieder Entwarnung (einminütiger Dauerton), um den Abschluss des Tests zu signalisieren.