Meldungsdatum: 04.03.2022

Neue Corona-Schutzverordnung: 3G im Niederrheinischen Freilichtmuseum und Kreisarchiv

Durch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich ab Freitag, 4. März, auch für die kreiseigenen Einrichtungen neue Regelungen.

Für den Museumsbesuch sowie jegliche Teilnahme an museumspädagogischen Angeboten ist im Niederrheinischen Freilichtmuseum ab dem 4.03.2022 der Nachweis eines der 3G (geimpft, getestet, genesen) erforderlich. Dies gilt auch für den Tante-Emma-Laden sowie das Pannekookehuus auf dem Gelände des Freilichtmuseums.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren benötigen keinen Nachweis.

In allen geschlossenen Räumen des Museums gilt weiterhin die Maskenpflicht. Darüber hinaus gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln.

Die 3G-Regelung betrifft auch das Kreisarchiv. Die entsprechenden Nachweise werden an beiden Standorten vor Einlass geprüft. Nutzerinnen und Nutzer, die das Kreisarchiv besuchen möchten, werden gebeten, zu klingeln. Am Standort in Kempen befindet sich die Klingel an der Eingangstür im 1. Stock, am Standort Viersen an der Gebäudeeingangstür.

Pressekontakt: Daniel Schnock