Meldungsdatum: 07.03.2022

Geflügelpest: Veterinäramt hebt Schutzmaßnahmen im Märkischen Kreis auf

In der Stadt Wipperfürth im Oberbergischen Kreis ist im Januar die Geflügelpest festgestellt worden. Das Seuchengeschehen hatte auch Auswirkungen auf den Märkischen Kreis. Nun hat das Veterinäramt alle angeordneten Schutzmaßnahmen im Kreisgebiet aufgehoben.

In einer Geflügelhaltung in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) ist im Januar die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das hatte auch Auswirkungen auf den Märkischen Kreis. In Bereichen von Halver und Kierspe wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Inzwischen sind sowohl im Ausbruchsbetrieb als auch in der dortigen Schutzzone die Untersuchungen abgeschlossen und auch in der Überwachungszone haben sich keine Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen ergeben. Deshalb hebt das Veterinäramt des Märkischen Kreises ab dem 7. März alle angeordneten Schutzmaßnahmen auf. Dadurch entfallen Einschränkungen für die Geflügelhaltungen – wie zum Beispiel die Aufstallungspflicht, Verbringungsverbote für Geflügel und Eier sowie Sicherungsmaßnahmen der Geflügelhaltungen.

Das Veterinäramt weist aber darauf hin, dass weiter eine Gefahr für Geflügelhaltungen besteht: „Es ist davon auszugehen, dass das Vögel betreffende Influenzavirus in der Wildvogelpopulation weiter zirkuliert.“ Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im angrenzenden Niedersachsen werden immer wieder Nachweise des Virus bei Wildvögeln gemeldet. Das Risiko eines weiteren Geflügelpest-Ausbruches wird bis zum Ende des Vogelzuges im April weiter als „hoch“ angesehen. Das Veterinäramt empfiehlt daher, die etablierten Biosicherheitsmaßnahmen (wie die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzkleidung oder die Abdeckung von Geflügelhaltungen) vorerst beizubehalten.

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hoch infektiöse und von hoher Sterblichkeit gekennzeichnete Viruserkrankung von Geflügel und anderen Vögeln, die schnell epidemische Ausmaße annehmen, die Gesundheit von Tieren ernsthaft gefährden sowie die Produktivität der Geflügelwirtschaft stark beeinträchtigen kann. Das Virus befällt zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel. Für den Menschen besteht die Gefahr der Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel.

Veterinäramt beantwortet Fragen

Fragen zur aktuellen Seuchenlage und Vorbeugemaßnahmen beantwortet das Veterinäramt unter Telefon 02351 - 966 6551.

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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Das Veterinäramt des Märkischen Kreises hat alle angeordneten Geflügelpest-Schutzmaßnahmen im Kreisgebiet aufgehoben. Foto: Anja Quambusch-Bröer / Märkischer Kreis

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Das Veterinäramt des Märkischen Kreises hat alle angeordneten Geflügelpest-Schutzmaßnahmen im Kreisgebiet aufgehoben. Foto: Anja Quambusch-Bröer / Märkischer Kreis