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Stadt Mönchengladbach stellt keine Genesenennachweise mehr aus



Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach erstellt und versendet ab sofort keine Genesenennachweise und erstellt keine QR Codes. Aufgrund aktueller Rechtsprechung ist das Ausstellen einer behördlichen Bescheinigung zum Immunstatus nicht erforderlich und mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich.

 

Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können ein digitales Genesenenzertifikat in vielen Apotheken bekommen. Entsprechende Apotheken finden Betroffene unter www.mein-apothekenmanager.de. Genesene müssen den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) und den Nachweis eines positiven PCR-Tests (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vorlegen.

 

Ein alleiniger Antikörpernachweis oder ein positiver Antigen-Schnelltest reichen nicht aus zur Erstellung des Genesenenzertifikates, auch wenn seinerzeit eine Quarantäne ausgesprochen wurde.

 

Personen, denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels positivem Antikörpernachweis (Achtung: keine GKV-Leistung) oder mit einem PCR Testbefund bestätigt wurde und die danach eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, haben Anspruch auf ein entsprechendes Impfzertifikat. Diesen digitalen Impfnachweis (QR-Impfzertifikat) können Apotheken und Arztpraxen ausstellen.




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