Meldungsdatum: 10.03.2022

Quarantäne-Anordnung nur noch als amtliche Bescheinigung

Der Landkreis Peine weist darauf hin, dass die Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes ab sofort nur noch als amtliche Bescheinigungen ausgestellt werden. Die Bescheinigung bestätigt eine häusliche Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz und kann beim Arbeitgeber vorgelegt werden.

Für Rückfragen steht die E-Mail-Adresse fd35-verwaltung@landkreis-peine.de zur Verfügung.

Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105