Meldungsdatum: 10.03.2022
Zur Auswahl stehen, je nach Altersgruppe, die Impfstoffe BioN Tech, Moderna und Novavax (Proteinimpfstoff*).
Sowohl Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen* (erste und zweite Boosterung) sind möglich.
Bei der zweiten Boosterung (möglich ab 70 Jahren oder bei nachgewiesener Immunschwäche) wird derselbe Impfstoff wie bei der ersten Boosterung empfohlen. Es ist zu beachten, dass die zweite Auffrischungsimpfung (Zweiter Booster) gemäß STIKO-Empfehlung nur für Personen über 70 Jahren und Personen mit Immundefizienz erfolgt.
Das Team der Kommunalen Impfstelle bittet darum, zu den gebuchten Zeiten zu kommen, um Wartezeiten zu vermeiden. In der KIB ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Danach schließt die KIB bis auf Weiteres. Falls die nächste Corona-Infektionswelle kommt und Impfungen nötig werden, kann die KIB kurzfristig wieder in Betrieb gehen.
Mobiles Impfteam kommt weiterhin monatlich
Das Angebot der mobilen Impfeinheit des Kreises Borken (KoCI Kreis Borken) bleibt erhalten. Voraussichtlich an 2 Tagen in jeder ersten Woche des Monats werden Impfungen vor Ort in der alten Sparkasse durchgeführt. Termine sind auf der interneseite des Kreises Borken unter https://impfen.kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/corona-schutzimpfung/ abrufbar.
Bilanz der Kommunalen Impfstelle Bocholt: 9.400 Personen geimpft
Die KIB war vom 1. Dezember 2021 bis 11. März 2022 in Betrieb. Insgesamt wurden 9.400 Personen in der dort geimpft. Darunter befanden sich 484 Erstimpfungen (ca. 5%).
„Im Dezember 2021 konnten wir durch die tatkräftige Unterstützung und die äußerst kooperative Zusammenarbeit aller Partner innerhalb einer Woche die Impfstelle in Betrieb nehmen. In den ersten Tagen und Wochen konnten in der Spitze 800 Impfungen am Tag durchgeführt werden. Nun sind hohe Impfquoten von 85% im Kreis Borken erreicht, so dass der Bedarf an Impfkapazitäten nicht mehr gegeben ist. Deshalb gehen wir nun in eine Standby- bzw. Ruhestellung. Wir hoffen dabei im Grunde, dass die Kommunale Impfstelle zukünftig nicht mehr „nötig“ werden wird. Das Team hat sich sehr gut eingespielt und wir danken allen Beteiligten für das hohe Engagement. Wir wissen, dass wir auf das gleiche Engagement zählen können, sollten die Impfaktivitäten wieder hochgefahren werden müssen“, resümiert KIB-Beauftragter Sascha Terörde von der Stadt Bocholt.
* Auffrischungsimpfungen (1. oder 2. Boosterimpfungen) können frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung bzw. bei Personen über 70 Jahren und Personen mit Immundefizienz nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Bei einer zweiten Boosterimpfung sollte diese mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, wie bei der ersten.
Hinweise zu Novavax:
Novavax wird laut StIKo für Personen ab 18 Jahren empfohlen. Zur Grundimmunisierung müssen zwei Dosen mit einem Mindestabstand von drei Wochen verimpft werden. Der Impfstoff kann auch zur Vervollständigung des Impfschutzes für einfach Johnson & Johnson Geimpfte verwendet werden.
Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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