Meldungsdatum: 14.03.2022
Mitarbeiter des Entsorgungs- und Serviebetriebes (ESB) haben in den letzten Tagen an vielen Gewässern im Stadtgebiet neue Schilder aufgestellt, die auf das Fütterungsverbot für Enten und anderes Wassergeflügel hinweisen. Diese Maßnahme geschieht auf Initiative aus der Kommunalpolitik und in Abstimmung mit der Verwaltung. „Vielen Tierfreunden ist nicht bewusst, dass sie mit der gut gemeinten Fütterung die Gesundheit der Enten gefährden“, erklärt ESB-Betriebsleiter Gisbert Jacobs.
Brot schadet Tieren und Umwelt gleichermaßen
Insbesondere Brot ist für Tiere und Umwelt schädlich. Das Brot kann im Magen der Tiere aufquellen und im schlimmsten Fall zu deren Tod führen. Brot, das nicht gefressen wird, verursacht weitere Probleme: Im Uferbereich lockt es Ratten an. Sinkt es auf den Gewässergrund ab, leidet die Gewässerqualität auf Dauer erheblich.
Es wird deshalb eindringlich darum gebeten, von der Fütterung der Tiere abzusehen. "Die Wildtiere finden auch ohne zusätzliche Fütterung ausreichend artgerechtes Futter", so Jacobs.
Wer Enten füttert, riskiert Bußgeld
Gemäß der städtischen Satzung (Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bocholt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) ist die Fütterung von wildlebenden Tauben und Wassergeflügel in Bocholt untersagt. Wer dennoch füttert, riskiert ein Bußgeld.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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