Meldungsdatum: 16.03.2022

Maskenpflicht im Kreishaus und Rathäusern im Kreis Viersen auch nach 20. März gültig

Landrat Dr. Coenen: „Schutz der Bevölkerung weiterhin wichtig“ / Pflicht gilt für alle kreiseigenen Einrichtungen

Für alle Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Rathäuser im Kreis Viersen besteht auch nach dem 20. März eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Pflicht gilt ebenso für alle kreiseigenen Einrichtungen, also das Niederrheinische Freilichtmuseum in Grefrath, das Kreisarchiv, die Kreismusikschule sowie die Kreisvolkshochschule. Der Impf- oder Genesesenstatus wird beim Zutritt zum Gebäude nicht mehr abgefragt.

„Bei der Inzidenz werden derzeit wieder neue Höchststände erreicht, dennoch fallen viele sinnvolle Beschränkungen im Alltag weg, das erachte ich als nicht sinnvoll“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Es ist bewiesen, dass das Tragen einer FFP2-Maske wirkungsvollen Schutz gegen Corona bietet. Deshalb nutzen wir unser Hausrecht und behalten die Maskenpflicht in unseren Gebäuden bei, auch wenn wir damit strenger als die aktuell gültige Schutzverordnung sind. Nur so können wir Besucher und unsere Mitarbeiter ausreichend schützen.“

Über die Entscheidung über die Maskenpflicht besteht Einvernehmen zwischen Landrat, der Bürgermeisterin sowie den Bürgermeistern: „Wir teilen die Sorgen unserer Mitbürger und nehmen den Schutz ihrer Gesundheit ernst. Dafür machen wir alle gemeinsam Gebrauch von unserem Hausrecht“, betont Karl-Heinz Wassong, Bürgermeister von Niederkrüchten und Sprecher der Bürgermeisterin und Bürgermeister.

FFP2-Masken werden an den Eingängen bereitgestellt, sofern Besucherinnen und Besucher über keine eigenen Masken verfügen.

Pressekontakt: Daniel Schnock