Meldungsdatum: 18.03.2022
Angesichts hoher Infektionszahlen und häufiger Nachfragen weist der Landkreis Peine noch einmal darauf hin, dass der Gesetzgeber unter anderem in der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung inzwischen deutlich mehr Eigenverantwortung der betroffenen Personen einfordert. „Bei einem positiven Schnelltest müssen auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes umgehend Kontakte zu anderen Personen eingestellt werden und es muss eine Selbstisolation zuhause erfolgen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
Die betroffene Person muss sich unverzüglich einem PCR-Test bei einem Hausarzt oder Testzentrum unterziehen. Ist der PCR-Test positiv, beginnt ab dem Tag der Abnahme automatisch eine Quarantäne für 10 Tage. Das bedeutet: Tag des PCR-Abstriches plus 10 Tage (Beispiel: PCR am 14.03.22, Quarantäne bis zum 24.03.22). Das Gesundheitsamt muss sich hierfür nicht melden. Infizierte können sich nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifiziertem Schnelltest freitesten, wenn sie seit 48 Stunden symptomfrei sind.
„Wichtig ist zudem, alle Kontakte der vergangenen zwei Tage zu informieren. Sofern bei ihnen keine Booster-Impfung vorliegt oder sie nicht frisch doppelt geimpft oder genesen sind (innerhalb der letzten 3 Monate) beziehungsweise nicht geimpft + genesen sind - gilt ebenfalls für Kontaktpersonen eine 10-tägige Quarantäne. Auch hier muss sich das Gesundheitsamt nicht melden. Sie können sich ebenfalls nach 7 Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifiziertem Schnelltest freitesten, es sei denn, es sind Symptome einer Infektion aufgetreten.
Das Gesundheitsamt versendet im Nachgang trotzdem noch Quarantänebescheide, damit die Infizierten und die Kontaktpersonen eine individuelle, behördliche Bestätigung über die Dauer der Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne haben, die zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt wird. Diese Bescheide sind auch von Bedeutung, wenn es um die Erstattung von Verdienstausfall geht. „Bei mehreren hundert Positiv-Meldungen pro Tag und damit auch mehreren Hundert Quarantänebescheiden lassen sich Verzögerungen bei der Erstellung und Zustellung der Bescheide leider kaum vermeiden“, bittet Laaß um Verständnis.
Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105
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