Meldungsdatum: 18.03.2022

Neue Coronaschutzverordnung gilt ab 20. März

NRW nutzt Übergangsregelung bis zum 2. April / Regelungen für den Kreis Viersen

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert aufgrund der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und –patienten in Krankenhäusern viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Die neue Coronaschutzverordnung tritt am Samstag, 20. März, in Kraft und gilt auch für den Kreis Viersen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr

Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen sind, entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.

Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr

Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen.

Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien

Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+). Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G. Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.