Meldungsdatum: 21.03.2022
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine ist die Hilfsbereitschaft im Peiner Land sehr groß. Neben einer Vielzahl an Spenden gibt es auch immer wieder private Initiativen, die Flüchtlinge aus den Grenzgebieten der Ukraine, aus Polen oder auch vom Berliner Bahnhof in den Landkreis Peine holen und diese in privaten Wohnungen unterbringen. Der Krisenstab des Landkreises Peine bittet allerdings darum, derartige Unterbringungen mit der Kreis-, Stadt- oder den jeweiligen Gemeindeverwaltungen vorab abzustimmen. „Auch die Stadt und die kreisangehörigen Gemeinden haben eine große Zahl an Angeboten für private Unterbringungsmöglichkeiten erhalten. Diese werden bei der Meldung der Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten Menschen mitberücksichtigt. Daher sind eine gute Abstimmung und Kommunikation zwischen den Verwaltungen und den privaten Initiativen von elementarer Bedeutung, um mögliche Doppelbelegungen und andere Missverständnisse zu vermeiden und eine gut koordinierte Hilfe zu organisieren“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Zudem müsse eine Langfristigkeit bei den privaten Unterbringungen gewährleistet sein.
Die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge stelle die kommunale Familie im Landkreis Peine vor große Herausforderungen. „Wichtig ist zudem, dass die bereits durch Privatpersonen untergebrachten Flüchtlinge schnellstmöglich bei der zuständigen Wohnortgemeinde angemeldet werden. Danach sollte die Registrierung in der Ausländerbehörde des Landkreises erfolgen, sofern die Flüchtlinge im Landkreis Peine bleiben möchten. Die registrierten Personen werden dann an die Landesaufnahmebehörde gemeldet und auf die Unterbringungsquote des Landkreises angerechnet“, ergänzt Laaß.
Beim Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung können Ukraine-Flüchtlinge außerdem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Diese beinhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Kosten der Unterkunft und/oder Krankenhilfeleistungen (Krankenversicherungsschutz). Für die Beantragung der Leistungen ist die Meldebescheinigung der Wohnortgemeinde notwendig.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare gibt es unter www.landkreis-peine.de/ukraine-hilfe.
Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105
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