Meldungsdatum: 22.03.2022

3G-Regel gilt weiterhin in allen Einrichtungen des Kreises

Maßnahmen der Coronaschutzverordnung verlängert bis 2. April

In den Einrichtungen des Kreises Viersen gilt weiterhin die 3G-Regel. Dazu zählen das Niederrheinische Freilichtmuseum, das Kreisarchiv, die Kreismusikschule und die Kreisvolkshochschule. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Im Kreishaus des Kreises Viersen wurde die 3G-Regelung in der aktualisierten Coronaschutzverordnung aufgehoben, hier gilt derweil nur noch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. FFP2-Masken werden an den Eingängen bereitgestellt, sofern Besucherinnen und Besucher über keine eigenen Masken verfügen.

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängerte zum Wochenende viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022.