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Landkreis Leer: Gesundheitsamt stellt ab 3. April keine Genesenen-Nachweise mehr aus / Quarantänebescheide nur noch auf Antrag


PCR-Befund kann ab dem 28. Tag als Nachweis genutzt werden / Apotheken können ebenfalls Genesenen-Nachweise ausstellen
30. März 2022

Ab dem 3. April wird das Gesundheitsamt keine Genesenen-Nachweise mehr an die infizierten Personen verschicken können. Der Quarantänebescheid wird, ebenfalls ab den 3. April, nur noch auf Antrag ausgestellt. Der Antrag kann online (www.landkreis-leer.de/coronavirus) gestellt werden. „Bei steigenden Fallzahlen und nach Beendigung der Unterstützung durch die Bundeswehr und der Landesverwaltung und dem anderweitigen Einsatz von Landkreispersonal im Rahmen der Ukraine-Krise ist dies nun personell nicht mehr leistbar.“ so das Gesundheitsamt.

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass der PCR-Befund selbst als Genesenen-Nachweis gilt. Diesen Befund erhält jede positiv getestete Person direkt vom auswertenden Labor. Zusätzlich ist es möglich, nach dem Ende der Isolation den Laborbefund zusammen mit dem Personalausweis in einer Apotheke vorzulegen. Diese kann damit ebenfalls einen Genesenen-Nachweis ausstellen. Wer ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, gilt ab dem 28. Tag danach als genesen. Der Genesenen-Status gilt drei Monate lang

Die Quarantänepflicht ergibt sich direkt aus der Niedersächsischen Absonderungsverordnung und bedarf keiner gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt. Soweit ausnahmsweise ein Nachweis erforderlich ist, wird dieser nur noch auf Antrag ausgestellt.

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