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Geflügelpest: Landkreis Leer hebt Aufstallpflicht auf

29. März 2022

Der Landkreis Leer teilt mit, dass die Aufstallpflicht von Geflügel zum 31.03.2022 aufgehoben wird. Seit Mitte November 2021 durften die Tiere zum Schutz vor der Geflügelpest nur in Ställen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden.

Durch den weiter fortgeschrittenen Vogelzug nimmt die Anzahl der Wildgänse in den betroffenen Gebieten mittlerweile erkennbar ab. Auch wurden dem Veterinäramt sehr viel weniger Kadaverfunde und erkrankte Vögel in der letzten Zeit gemeldet. Das frühlingshafte Wetter führt zudem dazu, dass die Überlebenschance der Geflügelpest-Viren sinkt. Das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest aus der Wildvogelpopulation in hiesige Bestände im Landkreis Leer wurde daher nur noch als mäßig eingestuft.

Seitens der Kreisverwaltung wird trotzdem darauf hingewiesen, dass weiterhin eine große Vorsicht geboten ist. Biosicherheitsmaßnahmen in Ställen sollten unbedingt regelmäßig überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Auch muss der Gesundheitszustand der gehaltenen Tiere weiterhin beobachtet und das Veterinäramt bei Auffälligkeiten (erhöhte Sterblichkeit oder bei Symptomen) unbedingt kontaktiert werden. Darüber hinaus ist große Vorsicht beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe geboten und auch bei innergemeinschaftlichem Verbringen im Zusammenhang mit einem Kontakt zu Ländern mit einem ausgeprägten Geflügelpest-Geschehen.

Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass es auch in den kommenden Jahren, vor allem im Zeitraum zwischen Weihnachten und Ostern, erneut zu einem Geflügelpest-Geschehen kommen kann. Geflügelhalter sollten daher bereits schon jetzt entsprechende Vorkehrungen für eine dann möglicherweise erforderliche Aufstallung ihrer Tiere treffen. Bei Rückfragen zur Umsetzung steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung.

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