Kreis Steinfurt. 14.580 Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien im Kreis Steinfurt bekamen in 2021 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt erhielten sie Unterstützungsleistungen in Höhe von 5,2 Millionen Euro.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen Schul- und Kindergartenausflüge, Klassenfahrten, die Schülerbeförderung, Nachhilfe und die Möglichkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung. Außerdem eröffnet das Bildungs- und Teilhabpaket Kindern und Jugendlichen die Chance, ein Musikinstrument zu erlernen, Schwimmkurse zu belegen, Mitglied in einem Sportverein zu werden und an Freizeiten teilzunehmen. Der Besuch von Volkshochschulkursen oder anderer Aktivitäten kultureller Bildung gehört ebenfalls zum Leistungspaket.
Insgesamt bewilligte und finanzierte das jobcenter Kreis Steinfurt im vergangenen Jahr 25.937 solcher Leistungen. „In rund 10.600 Fällen erhielten Schüler und Schülerinnen Mittel für die Anschaffung von Lernmaterial“, so Thomas Robert, Vorstand des jobcenters Kreis Steinfurt. Rund 8.600 Kinder und Jugendliche bekamen Zuschüsse für die Mittagsverpflegung und rund 3.000 nahmen Unterstützungsleistungen für Freizeitangebote in Anspruch.
Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet das Jobcenter aber einen Rückgang von rund 2.400 beantragten Leistungen. Dementsprechend sank auch die Summe der Fördergelder. „In 2021 haben wir rund 400.000 Euro weniger zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ausgegeben als im Vorjahr“, so Robert. Besonders drastisch fällt der Vergleich mit der Zeit vor der Corona-Pandemie aus. „Im vergangenen Jahr wurde ein Fünftel weniger Leistungen abgerufen als in 2019“, führt Robert weiter aus. Bei Klassenfahrten und Schulausflügen verzeichnet das Jobcenter sogar einen Rückgang von rund 75 Prozent. „Diese Entwicklung ist nicht verwunderlich, da viele Klassenfahrten ausgefallen oder vorsorglich gar nicht geplant wurden. Gleiches gilt für Tagesausflüge“, erklärt Robert.
Aber auch im Bereich Lernförderung gab es einen Bruch: So profitierten vor der Pandemie gut 2.300 Schülerinnen und Schüler von Nachhilfeangeboten. Im vergangenen Jahr waren es 1.847. Das ist ein Rückgang von fast 450 Kindern und Jugendlichen oder 19,8 Prozent. Und das, obwohl viele Studien wie beispielsweise der IW-Bildungsmonitor 2021 belegen, dass etliche Schülerinnen und Schüler große Lernrückstände aufgrund der Pandemie haben. Erklärend führt Robert aus: „Im vergangenen Jahr gab es anfangs eine lange Homeschooling-Phase, währenddessen keine Nachhilfe in Präsenz möglich war. Online-Angebote sind zwar eine Alternative, aber nicht für alle Altersgruppen gleich gut geeignet.“ Im Kreis Steinfurt, so der Vorstand, würden fast zwei Drittel der Anträge auf Lernförderung im Grundschulbereich gestellt. Für diese Kinder seien online Nachhilfeangebote häufig keine sinnvolle Lösung gewesen, um Lernrückstände aufzuholen. Daher erkläre sich die rückläufige Entwicklung. Der Jobcentervorstand ist aber optimistisch, dass sich die Zahlen in diesem Jahr wieder spürbar erholen werden und zukünftig wieder mehr Kinder von dieser Leistung profitieren. Ebenso wurden weniger außerschulische Freizeitangebote wahrgenommen. Hier sank die Anzahl der durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderten Kinder um 26,9 Prozent im Vergleich zu 2019.
Die Jahreszahlen des Bildungs- und Teilhabepakets zeigten eindringlich, so der Jobcentervorstand weiter, dass Kinder zu den größten Leidtragenden der Corona-Pandemie zählen. Das Ausmaß ihrer Entbehrungen reicht von Kontaktbeschränkungen und entfallenen Freizeitangeboten, die für ein gesundes Sozialleben notwendig sind, bis hin zu coronabedingten Kindergarten- und Schulschließungen und dadurch verursachte Bildungslücken und den Verlust von festen Alltagsstrukturen.
Infobox:
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, den Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen.
Die Leistungen müssen aber nur von Wohngeld- und/oder Kinderzuschlag-Berechtigten ausdrücklich beantragt werden. Bei allen anderen Leistungsbeziehenden ist eine gesonderte Antragstellung nicht notwendig.
Mehr Infos finden Sie unter: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
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