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Unna, den 31. März 2022

Ab Montag wieder normaler Zutritt zum Rathaus
Nach wie vor gilt in allen Verwaltungsgebäuden der Kreisstadt Unna eine Maskenpflicht

Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna öffnet ab Montag, 4. April 2022, wieder die Türen des Rathauses. Dennoch sollen auch weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie die persönlichen Kontakte im Bürgerservice der Kreisstadt Unna auf das Notwendigste beschränkt werden. Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger mit folgenden Anliegen dringend gebeten, sich telefonisch unter 02303/103-325 oder -329, über das Serviceportal unter serviceportal.unna.de/ oder per Mail buergerservice(at)stadt-unna.de an den Bürgerservice zu wenden.

  • Ausdruck Steueridentifikationsnummer (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
  • Meldebescheinigung (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
  • Bewohnerparkvignette (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
  • Abgabe von Wohngeld- und Schwerbehindertenanträgen sowie Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (können postalisch eingereicht werden)

Für alle anderen Anliegen ist der Bürgerservice im Rathaus zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Mo. – Fr.             07.30 – 12.30 Uhr
  • Mo., Di und Do.   13.30 – 16.00 Uhr
  • Do.                    16 – 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • 1. Und 3. Samstag 9 - 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

Nach wie vor ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske in allen Verwaltungsgebäuden der Kreisstadt Unna verpflichtend.

 



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Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de


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